Haben Sie Fragen? 0451 79 07 43 90

Einführung und Umsetzung eines BGM

Die Arbeitswelt verändert sich rasant und mit ihr die Anforderungen an die Beschäftigten. Mehr denn je müssen sie kompetent, innovativ und flexibel, gesund und leistungsfähig sein. Dabei nimmt der Grad der seelischen Belastungen zu: Zeit- und Entscheidungsdruck, hohe Leistungsansprüche, Arbeitsdichte und Erfolgsvorgaben können die einzelne Mitarbeiterin überfordern und erschöpfen. Der Preis ist hoch: Jeder krankheitsbedingte Fehltag kostet die Unternehmen laut Bundesanstalt für Arbeitsgestaltung und Arbeitsmedizin durchschnittlich ca. 400 Euro.

Doch auch ein gesunder, aber demotivierter Mitarbeiter mindert die Produktivität des Unternehmens. Ein hoher Krankenstand ist nicht nur ein wichtiger Indikator für das Betriebsklima und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Vielmehr sagt dieser auch etwas über den Grad der Motivation der Mitarbeitenden sowie deren vielfach eingeschränktes Vertrauen in ihre Führungskräfte bzw. das Management aus.

Je gesünder die Beschäftigten, desto leistungsfähiger das Unternehmen!

Angesichts des demografischen Wandels mangelt es vielerorts an qualifizierten und erfahrenen Fachkräften, viele Betriebe haben Nachwuchssorgen. Insofern können Unternehmen es sich immer weniger leisten, die Potenziale ihrer Belegschaft zu vergeuden.

Gesundheit und Leistungsfähigkeit sind also weder Zufall noch Privatsache der Angestellten, sondern Ergebnis eines ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mit diesem Managementsystem werden gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen im Unternehmen entwickelt und die Beschäftigten zu gesundheitsgerechtem Verhalten befähigt werden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement rechnet sich, das belegen zahlreiche Kosten-Nutzen-Analysen. Das Ergebnis einer Auswertung mehrerer hundert Studien der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt: Mit betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention lassen sich sowohl Kosten reduzieren als auch die Gesundheit der Beschäftigten verbessern. Unter anderem können die Fehlzeitenraten durch Programme der Gesundheitsförderung um durchschnittlich 26 Prozent reduziert werden.

„Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft die Arbeit und die Arbeitsbedingungen organisiert, sollte eine Quelle der Gesundheit und nicht der Krankheit sein. Gesundheitsförderung schafft sichere, anregende, befriedigende und angenehme Arbeits- und Lebensbedingungen.“
(Auszug aus der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation 1986)

Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung durch das Präventionsgesetz

Durch ineinander verzahnte Maßnahmen, wird die Gesundheit Ihrer Beschäftigten dauerhaft gefördert. Es werden gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen geschaffen und Beschäftigte in akuten Krankheitssituationen unterstützt.

Eine Verankerung des Kriteriums der Gesundheitsförderung in Strategie, Kultur, Strukturen und Prozessen des Unternehmens ist unabdingbar.

Studie der Zeitschrift Personalwirtschaft zum Thema BGM im Mittelstand

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement bündelt verschiedene, aufeinander abgestimmte und einander ergänzende Einzelmaßnahmen der Gesundheitsförderung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu einem ganzheitlichen Konzept, das in die betrieblichen Prozesse integriert und kontinuierlich umgesetzt wird. Dabei werden viele positive Effekte erzielt:

  • Reduzierung der Krankheitskosten
  • Verringerung der Fluktuation
  • Reduzierung der Kosten für Personalakquise
  • Optimierung gesundheitsfördernder Arbeits- und Organisationsstrukturen
  • Förderung des Engagements und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Erhaltung der Leistungsfähigkeit

Eine Win-Win-Situation für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten!

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Ende Juni 2013 hat der Bundestag eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verabschiedet, aus der hervorgeht, dass auch psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen sind. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber seitdem dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind nun auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6). Das bedeutet, dass alle Unternehmen und Organisationen, unabhängig davon, ob es sich um Großkonzerne, mittelständische Unternehmen oder Kleinbetriebe handelt, Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln müssen, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben. Die regelmäßige fachkundige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungserscheinungen ist arbeitsrechtlich somit für alle verpflichtend.

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Psychische Belastung als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung - um was geht es genau?

Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang folgende Merkmale:

  • Arbeitsinhalte, bzw. die Arbeitsaufgabe
  • Arbeitsorganisation
  • Sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz
  • Arbeitsumgebung
  • Neue Arbeitsformen
  • Gesamteinschätzung der Arbeitssituation

Dafür sind, wie in der Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) folgende Schritte zu planen und umzusetzen:

Offizielle Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft, die jeweilige Krankenversicherung, der Inspektionsdienst Arbeitsschutz oder die Rentenversicherung überprüfen die Bescheinigung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) in regelmäßigen Abständen.

Wir beraten Sie gerne in der konkreten Planung und Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung - unabhängig davon, wie groß Ihr Unternehmen oder Ihr Betrieb ist!

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat das Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Sozialgesetzbuch: § 167 Abs.2 Prävention, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Im erweiterten Sinne stellt das BEM einen wichtigen Baustein des Betrieblichen Gesundheitsmanagements dar. Es dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist zugleich ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen.

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Einführung eines BEM-Verfahrens in Ihrem Unternehmen!